Neue Landesverordnung in Schleswig Holstein

Ab dem 03.03.2022 gilt in Schleswig Holstein für die Beherbergung die 3G Regelung.

Gäste dürfen nur noch beherbergt werden, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.

Für  ungeimpfte Personen gilt folgende Regelung:

Sie müssen bei Anreise einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen.

Nach Anreise sind ungeimpfte Personen verpflichtet sich täglich testen zu lassen.

 

Als vollständig geimpft oder genesen gelten Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist und die keine Symptome einer Coronavirus-Infektion haben(Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).


Dazu gehören:

Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen).

Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und einmalig eine Impfstoffdosis erhalten haben.

Personen, bei denen mittels eines Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, die mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt. Sie gelten als genesen.

Zur Klarstellung: Falls bei diesen Personen Symptome einer Coronavirus-Infektion auftreten (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust), gelten sie im Sinne der Bundesverordnung nicht mehr als vollständig geimpft oder genesen. Diese Personen sind dann von Erleichterungen ausgenommen. Dies gilt auch, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können.

Der Nachweis entfällt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Schulbescheinigung nachweisen, daß sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Die Vorlage eines Schülerausweises ist aber nicht ausreichend. Es ist eine Bescheinigung der Schule erforderlich.

Kinder die sich in den Schulferien befinden müssen sich wegen nicht durchgeführter Schultests vor Reiseantritt ebenfalls testen lassen. Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Nachweise.

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